Jeremias Hoesch willigte in eine merkwürdigen Stifungsvertrag ein, den der Wehrmeister Leers zu gunsten der von ihm in Schevenhütte 1664 bis 1666 erbauten Kapelle am 20 März abschließt. Hier wird verfügt, daß die Zinsen des von Leers für die Kapelle gestifteten Kapitals von 1000 ggl. jährlich von den Eigentümern des Junkershammer entrichtet werden solle, da dieser dem Wehrmeister "Kohlgelder" schuldet, eine Abmachung, die schon am 21 Jan 166857 ("Beneficium Simplex perpetuum ad ss. Triniatatem") vom Herzog genehmigt wurde.58Erst Jeremias' Sohn Heinrich macht weger der vollständigen Zahlung Schwierigkeiten, worüber sich der Schevenhütter Kaplan am 13 Mar 1725 mit Erfolg beim Herzog beschwert.15
Um 1700 wenden sich die Brüder Jeremias Hoesch und Wilhelm Hoesch im Namen "sämbtlicher Riedtmeistere der Zweiffler und Scheiffener Hütten [Schevenhütte], sodan Pannehändeler, Nagelschmidt und Nagelkrämer" an den Lizentkommissar von Benning in Düren und protestieren gegen den Lizent, eine Eisenverbrauchssteuer in Höhe von 12 Stübern auf den Zentner, die die "daheselbsten Nagelschmidt, Krämere, Hüttenarbeitere u.a" gegenüber der billigeren Lütticher Konkurrenz wettbewerbsunfahig und brotlos mache.59 |